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Ihr Hautarzt in Innsbruck reinehautsache - Hautarztpraxis Dr. Dietmar Heiser
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Hinweise

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Feb 23 2021

FREITAG nachmittag KOSTENLOSE Corona Ag Testung für das Wochenende! Termine online buchbar unter TERMINVEREINBARUNG.

veröffentlicht in: Allgemein, Hinweise
Apr 14 2020

Wir führen alle Untersuchungen und medizinsche Behandlungen durch. Bitte kommen Sie mit Mundschutz in die Ordination.

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      FREITAG nachmittag KOSTENLOSE Corona Ag Testung für das Wochenende! Termine online buchbar unter TERMINVEREINBARUNG. 23. Februar 2021
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      “Hautkrebs ist gefährlicher als COVID19″. Damit Sie dermatologisch nicht unterversorgt sind, möchte ich Sie ermutigen, Ihre Hautkrebsvorsorge trotz COVID19 wahrzunehmen. Selbst während eines Lockdowns sind Arztbesuche zulässig (Abwendung einer unmittelbaren Gefahr für Leib und Leben). 16. November 2020
    • admin
      “Hautkrebs ist gefährlicher als COVID19″* 13. November 2020
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      Wir führen alle Untersuchungen und medizinsche Behandlungen durch. Bitte kommen Sie mit Mundschutz in die Ordination. 14. April 2020
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360° Dermatologie für die ganze Familie

UVA/UVB Ganzkörperbestrahlung, UVB-Kamm, PUVA Hand/Fuß Bestrahlung, Photodynamische Therapie (PDT), LASER-Therapie.

Tivoli Office – 6020 Innsbruck – Olympiastraße 17

Zustimmungserklärung

(1) Ich nehme zur Kenntnis, daß die Ordination als Wahlarztpraxis geführt wird. D.h. die vom behandelnden Arzt und dessen Personal erbrachten Leistungen können nicht mit den Krankenkassen abgerechnet werden, sondern sind direkt durch den Patienten zu begleichen. Es ist jedoch möglich bei Ihrer Krankenkasse für die erbrachte Leistung um Kostenerstattung anzusuchen. Ein Rechtsanspruch auf Erstattung eines Differenzbetrages gegenüber dem behandelnden Arzt oder dessen Personal besteht nicht.

(2) Aufgrund des Ärztegesetzes ergibt sich die Verpflichtung zur Führung einer Patientenakte. Ich nehme zur Kenntnis, daß die von mir erhobenen Daten, Bildmaterial, Befunde u.ä. mindestens 10 Jahren lang gespeichert werden. Eine Übermittlung von Patientendaten erfolgt bei gesetzlicher Anzeige- oder Meldepflicht. Eine Übermittlung von Patientendaten (z.B. Arztbrief) an andere Ärzte oder medizinische Einrichtungen, in deren Behandlung Sie stehen, erfolgt gemäß Ärztegesetz mit Ihrer Zustimmung.

(3) Blut- und Harnproben werden an das Labor Dr. Philadelphy in Innsbruck oder an die Universitätsklinik Innsbruck zur weiteren Aufarbeitung und Diagnostik versandt. Im Einzelfall senden wir Haut-, Haar-, Nagel-, Blut- oder Harnproben an das mikrobiologisches Labor Univ.-Doz. Dr. Johannes Möst in Innsbruck oder an das Pilzambulatorium in Wien Floridsdorf. Entnommenes Gewebe wird an das Pathologielabor Dr. Obrist – Dr. Brunhuber OG in Zams zur weiteren Aufarbeitung und Diagnosestellung versandt.

(4) Mit Ihrem Einverständnis erinnern wir Sie gerne an Ihre Termine per SMS bzw. Email und laden Sie ggf. zu Vorsorgeuntersuchungen ein.

(5) Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, sagen Sie diesen bitte per Email oder telefonisch 2 Werktage vorher ab. Anderenfalls erheben wir ein Ausfallhonorar bzw. eine Aufwandsentschädigung insbesondere bei OP-Terminen in voller Leistungshöhe.

Ich habe die Informationen gelesen und erkläre mich mit allen Punkten einverstanden.

OK

  • Öffnungszeiten

    Mo. 9.00 – 12.30, 13.30 – 17.00
    Di. OP-Tag, keine Ordination
    Mi. 9.00 – 12.30, 13.30 – 17.00
    Do. 9.00 – 12.30, nach Vereinbarung
    Fr. 9.00 – 12.30

    Termine und Sprechstunden nach Vereinbarung
    An Sonn- & Feiertagen geschlossen

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    UV-Belastung

    Die aktuelle UV-Belastung finden Sie auch auf www.wetteronline.de.

    Ab einem UV-Index von 3 werden Sonnenschutzmaßnahmen empfohlen.

    Achtung: pro 1000 Höhenmeter nimmt die UV-Strahlung um ca. 10-20% zu!

    • Meiden Sie vorallem die Mittagssonne von 11.00 bis 15.00 Uhr.
    • Verwenden Sie Sonnenschutz, auch wenn Sie sich im Schatten aufhalten, da hier bis zu 90% der Strahlung auftreten kann.
    • Nach dem Baden neuerlich einschmieren.
    • Besonnen sonnen
    • Sonnenschutz nach der 11er Regel

    Kostenerstattung

    Die Krankenkassen erstatten bis zu 80% des Krankenkassentarifes für die gleiche Leistung eines Vertragsarztes zurück. Das ist jedoch meist weniger als 80% der eigentlichen Honorarnote.

    Durchaus mehr bekämen Sie von einer ambulanten Zusatzversicherung, die je nach Vertrag die Honorarnote bis zur Gänze übernimmt. Allerdings ist ein monatlicher Fixbeitrag zu entrichten, auch wenn Sie keine Leistung in Anspruch nehmen.

    Bei kosmetischen bzw. ästhetischen Leistungen besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.